Schweißgeräte Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 – sprechen Sie uns an !
Wir führen für Sie die Wiederholungsprüfung für Ihre Schweißgeräte gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV- Vorschrift 3 durch!
Warum sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) geben vor, wie Ihre elektrischen Anlagen geprüft werden müssen.
In der Unfallverhütungsvorschrift „Eletrische Anlagen und Betriebsmittel“ DGUV Vorschrift 3 heißt es: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Bei Verstößen wird dies als vorsätzliche und fahrlässige Handlung gewertet! Dann drohen Bußgelder und Führungskräfte können in persönliche Haftung genommen werden. Darüber hinaus kann die Versicherung den Schutz verweigern und bei Personenschäden wird die Schweißanlage stillgelegt. Für die Überprüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen reicht eine Prüfung nach VDE 701/702 (E-Check) nicht aus, es muss eine Prüfung nach DIN EN 60974-4 erfolgen.
Wann muss geprüft werden:
Auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV müssen die Prüffristen für die Wiederholungs-prüfungen festgelegt werden. Außerdem ist eine Prüfung der Schweißgeräte vor der ersten Inbetriebnahme (erfolgt meist durch den Hersteller), nach Umzug und nach erfolgter Reparatur gesetzlich vorgeschrieben.
Wiederholungsprüfung von (Schweiß-) Stromquellen gemäß DGUV Vorschrift
Wir bieten Ihnen eine UVV-Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Schweißgeräte fristgerecht gemäß DIN EN 60974-4 inkl. Prüfplakette und Protokoll durch unser geschultes Personal. Geprüft wird mit dem computergesteuerten Prüfgerät A3-S der Fa. Safetytest, das die einzelnen Prüfungen automatisch mit Fehlerbewertung nach Vorgabe der Vorschrift durchführt. Ein Protokoll wird zur Dokumentation erstellt und für Ihre Unterlagen ausgedruckt. Wir verwenden ein Barcodesystem, um für Sie eine einfache und übersichtliche Inventarliste Ihrer Geräte zu erstellen. Anfallende Reparaturen können kostengünstig nach Absprache und nach Aufwand meist noch während der Prüfung durchgeführt werden. Das garantiert Ihnen eine hohe Verfügbarkeit Ihrer Schweißgeräte.
Ihre Vorteile:
• Größere Folgeschäden können im Voraus erkannt werden (z.B. eingesaugte Späne und Schleifstaub, Wärmebeeinflussungen an Bauteilen)
• Rechtssicherer Nachweis bei Schäden und Unfällen gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherer.
• Die Kosten einer Prüfung sind viel geringer als für die Haftung bei einem Schaden!
• Hohe Verfügbarkeit Ihrer Geräte und weniger unerwartete Reparaturen.
• Durch regelmäßige Prüfung hoher Funktions- und Werterhalt Ihrer Geräte und Anlagen.
• Die Prüfung ist einer qualifizierten Inspektion gleichzusetzen!
• Dokumentation und Inventarliste aller Geräte.
Wir bieten Ihnen Wiederholungsprüfungen im vollen Leistungsumfang nach Terminabsprache für alle ortsveränderlichen Lichtbogenschweißeinrichtungen.
zum Beispiel:
• MIG/MAG-Schweißanlagen
• Impuls-Schweißanlagen
• WIG-Schweißanlagen
• Elektroden-Schweißinverter und -geräte
• Plasmaschneidanlagen
…und alle anderen Lichtbogenschweißeinrichtungen
Die Arbeiten beinhalten folgenden Leistungsumfang:
• Reinigung der Schweißanlage
• Überprüfung des Drahtvorschubsystems, der Wasserkühlung und des Schweißbrennersystems
• Überprüfung der Kühleinrichtung der Stromquelle
• Prüfung der Gesamtanlagenfunktion
• Elektrische Prüfung nach DIN EN 60974-4
• Probeschweißen der Anlage
• Prüfplakette entsprechend Vorgaben TBRS inklusive Prüfdatum
• Protokoll mit den Messwerten im Originalausdruck
Reparatur von Schweißanlagen:
Ebenfalls führen wir auch qualifizierte Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen für diverse Fabrikate durch. Sollte eine Reparatur notwendig sein, erfolgt sie nach Freigabe durch Sie und wird nach geleistetem Aufwand berechnet. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag. Reparaturen werden vor Ort in Ihrem Betrieb ausgeführt.
Sollte dies nicht möglich sein, können wir die Reparatur auch in unserer Werkstatt vornehmen.